Versorgung

Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld, Unterhaltsbeitrag, Unfallfürsorge und Übergangsgeld auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften, aus der Kriegsopfer-V. oder dem Soldaten-Versorgungsgesetz gewährt werden. V. beruht nicht auf der Vorsorge des Berechtigten durch Beitragszahlung, sondern wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Vgl. auch Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten, Alters-V.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:31:13 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Eigentumsvermutung für Besitzer | Notweg | Werbungskosten

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