Verbrauchsteuer

Steuer auf den Verbrauch von Gütern (z.B. Tabaksteuer, Mineralölsteuer; i. w. S. auch Umsatzsteuer). Die V. ist eine indirekte Steuer, die der Hersteller schuldet, über den Preis eines Gutes jedoch auf den Endverbraucher als Steuerträger abwälzt.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:30:43 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Poststraßen | Haftprüfung | Eigenmacht

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