Verbot

die Anordnung, ein Verhalten zu unterlassen. Kann gesetzlich, behördlich oder rechtsgeschäftlich festgelegt sein. Zur Unterscheidung von präventivem und repressivem V. mit Erlaubnisvorbehalt im Verwaltungsrecht Erlaubnis.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:30:42 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Beweissicherung | Einrede | Untersuchungsgrundsatz

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