Veräußerung

Die Gesamtheit der Rechtsgeschäfte, auf Grund deren und durch die Eigentum an einer Sache übertragen wird, also zum Beispiel ein Kaufvertrag und die in seiner Erfüllung vorgenommene Übereignung.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:20:15 CET von Unbekannt.

 

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