UnterlassungskIage

Klage, mit der ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Sie ist ein Fall der Leistungsklage. In Eilfällen kann ein Unterlassungsanspruch auch durch Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:30:30 CET von Unbekannt.

 

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