Transsexualität

(lat.: trans = hinüber, sexus: Geschlecht); psychisch bedingtes, beherrschendes Gefühl der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht. Berechtigt den Betroffenen nach dreijähriger Dauer, wenn keine Änderung des Empfindens zu erwarten ist, zu dem Antrag, durch Entscheidung des Amtsgerichts seinen Vornamen zu ändern (Voraussetzung: zwei Sachverständigengutachten); ferner unter den zusätzlichen Voraussetzungen, daß er unverheiratet und dauernd fortpflanzungsunfähig ist und sich einer operativen Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, zur Beantragung gerichtlicher Feststellung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:30:11 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Bußgeldbescheid | Vertrauensgrundsatz | Unterhalt

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