Strafvereitelung

Straftat, die begeht, wer absichtlich oder wissentlich verhindert, daß ein anderer der gesetzlichen Strafe oder der Vollstreckung des Strafurteils zugeführt wird. Höhere Strafdrohungen gelten für die an einem Strafverfahren beteiligten Amtsträger; straffrei bleibt hingegen die S. zugunsten eines Angehörigen.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:29:48 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Prozeßkostenhilfe | Verbrauchsteuer | Mehrzweckstreifen

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