StrafvereitelungStraftat, die begeht, wer absichtlich oder wissentlich verhindert, daß ein anderer der gesetzlichen Strafe oder der Vollstreckung des Strafurteils zugeführt wird. Höhere Strafdrohungen gelten für die an einem Strafverfahren beteiligten Amtsträger; straffrei bleibt hingegen die S. zugunsten eines Angehörigen.
Weitere Begriffe : Prozeßkostenhilfe | Verbrauchsteuer | Mehrzweckstreifen |
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