Straftat

Eine vom Strafrecht mit Strafe bedrohte Handlungsweise. Es kann sich dabei auch um eine Unterlassung handeln, zum Beispiel die Unterlassung einer vom Strafrecht vorgeschriebenen Hilfeleistung. Die Straftaten werden nach der Schwere der für sie angedrohten Strafen eingeteilt in Verbrechen (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr) und Vergehen (§12 StGB). Jede Straftat löst, sobald sie durch eine Strafanzeige der Staatsanwaltschaft oder ihren Hilfsbeamten (bei der Polizei) bekannt wird, einen Strafprozeß aus, mindestens dessen ersten Teil, ein Ermittlungsverfahren. Es gibt allerdings auch viele Straftaten, die der Staatsanwaltschaft nicht bekannt werden (Dunkelziffer). Bei vielen anderen gelingt es nicht, den Täter zu ermitteln (Aufklärungsquote). Aber auch wenn der Täter ermittelt werden kann, ist es noch nicht sicher, daß er auch eine Strafe erhält. Denn dazu genügt es nicht, daß er eine Straftat begangen hat. Er muß dabei auch rechtswidrig (Rechtswidrigkeit) gehandelt haben und darf nicht etwa einen Rechtfertigungsgrund (wie Notwehr) gehabt haben. Außerdem muß ihn eine Schuld treffen. Auch muß festgestellt werden, welche Art von Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) ihn trifft, da manche Straftaten nur strafbar sind, wenn sie vorsätzlich begangen werden, immer aber die Strafe leichter ist, wenn der Täter nur fahrlässig gehandelt hat. Alles dies muß vom Strafgericht festgestellt und dem Täter nachgewiesen werden, bevor er verurteilt werden kann. Sonst muß ein Freispruch erfolgen. Viele Leute meinen, daß dies ein zu umständliches Verfahren sei, da dabei zu viele Straftaten unaufgeklärt und ungesühnt blieben. In einem Rechtsstaat muß jedoch der Grundsatz gelten, daß es besser ist, viele Schuldige unbestraft zu lassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen. Das ist der Preis, den alle Bürger für die Sicherheit zahlen müssen, nicht eines Tages selbst unschuldig bestraft zu werden.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:19:53 CET von Unbekannt.

 

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