StaatsschutzdelikteStraftaten, die sich gegen den Bestand des Staates, seine verfassungsmäßigen Einrichtungen, das Funktionieren des Staatsapparates und andere lebenswichtige Staatsinteressen richten. Dazu gehören u.a. Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Landesverrat. Für einen Teil von ihnen ist in erster Instanz das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat (sog. Staatsschutzsenat); ein anderer Teil wird von einer besonderen, für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk zuständigen Strafkammer eines Landgerichts abgeurteilt (sog. Staatsschutzkammer). Hier kann in Fällen von besonderer Bedeutung der Generalbundesanwalt die Verfolgung übernehmen und Anklage beim Oberlandesgericht erheben.
Weitere Begriffe : Billigung von Straftaten | audiatur et altera pars | Friedensverrat |
Anmeldung |