sofort

Im Recht ein genau definierter Begriff. Er bedeutet: ohne jedes Zögern. Im Gegensatz dazu bedeutet unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Sofort ist demnach kürzer als unverzüglich.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:19:41 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Verkehrszentralregister | Gerichtsverfahren | Rechtsgut

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