Rechtsanwaltsgehilfe

Mitarbeiter im Büro eines Rechtsanwalts, der nach mindestens zwei -höchstens zweieinhalbjähriger - Ausbildungszeit und bestandener Abschlußprüfung vor dem Prüfungsausschuß der zuständigen Rechtsanwaltkammer auf Grund seiner Kenntnisse in der kaufmännischen Praxis und Rechtskunde die anfallenden Büroarbeiten selbständig erledigt.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:28:23 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Finanzierung | Ausland | Sukzessivlieferungsvertrag

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