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Rechtslexikon 24: Rechtslexikon

Preisrecht

die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die der Festsetzung oder Genehmigung von Preisen sowie der Aufrechterhaltung des Preisstandes in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen, der Verpflichtung zu Preisangaben sowie der Preisüberwachung dienen. Preisvorschriften gibt es heute kaum noch (Ausn. z.B. bei der Energieversorgung, Pflegesätzen in Krankenanstalten, Arzneimitteln, im Verkehrsgewerbe); ähnliche Wirkungen haben die Gebührenordnungen für freie Berufe. Die Verordnung über Preisangaben für Waren und Dienstleistungen für Letztverbraucher ist vom Bundesverfassungsgericht jedoch mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage für verfassungswidrig erklärt worden. Verstöße gegen Preisvorschriften, wozu auch die Preistreiberei gehört (bei unangemessen hohen Entgelten unter Ausnutzung von Wettbewerbsbeschränkungen, einer Monopolstellung oder Mangellage für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs), können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

 

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