Präjudiz

(lat.: praeiudicum - Vorentscheidung); frühere Gerichtsentscheidung in derselben Rechtsfrage. Eine rechtliche Bindung an P. höherer Gerichte besteht im angloamerikanischen Recht, im deutschen Recht grds. nicht (Ausn.: Rechtsentscheid (Mietgericht), Rechtseinheit), doch besteht hier meist eine praktische Bindung.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:28:03 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Willensmangel | Eingabe | Inspektion

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