Oberlandesgericht

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof steht und überwiegend in 2. und 3. und nur selten in 1. Instanz in Zivil- und Strafsenaten entscheidet (Instanzenweg). In Berlin (West) heißt das O. Kammergericht; in Bayern steht über dem O. noch das Bayerische Oberste Landesgericht, das für einen Teil der Aufaben der O. zuständig ist.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:27:27 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Streckenverbot | Kundenparkplatz | „Tempo 100“

Copyright 2008-2009 Rechtslexikon24.net - All rights reserved.