OberlandesgerichtGericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof steht und überwiegend in 2. und 3. und nur selten in 1. Instanz in Zivil- und Strafsenaten entscheidet (Instanzenweg). In Berlin (West) heißt das O. Kammergericht; in Bayern steht über dem O. noch das Bayerische Oberste Landesgericht, das für einen Teil der Aufaben der O. zuständig ist.
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