Notwegdie Benutzung eines Nachbargrundstücks, wenn einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt. Der betroffene Nachbar ist zur Duldung eines N. gegen eine Geldentschädigung verpflichtet.
Weitere Begriffe : Anfechtung einer letztwilligen Verfügung | Abschiebung | Jugendlicher |
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