Nachbar

allgemein eine Person, die in der nahen Umgebung einer anderen Person wohnt; rechtlich insbes. eine Person, deren Grundeigentum unmittelbar an das einer anderen Person angrenzt.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:27:04 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : guter Glaube | Eigenschaften | Regelunterhalt

Copyright 2008-2009 Rechtslexikon24.net - All rights reserved.