Mörder

wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen vorsätzlich tötet (vgl. auch Mord, Totschlag).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:27:00 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Kündigungsschutz | Kaufmann | Namensrecht

Copyright 2008-2009 Rechtslexikon24.net - All rights reserved.