Mehrzweckstreifen

Bankett, Fahrstreifenbegrenzung, Kriechspur. Unter Mehrzweckstreifen versteht man asphaltierte, von der übrigen Straßenfläche abgehobene Fahrstreifen etwa in der Breite eines Wagens neben der eigentlichen Fahrbahn und von dieser durch eine ununterbrochene Fahrstreifenbegrenzung getrennt. Sie zu benutzen ist der fließende Verkehr nicht verpflichtet, sie dienen dem langsameren Verkehr.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:35:05 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Obligationen | ipso iure | Leergewicht

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