Mandat

(lat.: mandatum = Auftrag); Beauftragung einer Person (Beauftragter, Bevollmächtigter, Mandatar) mit der Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers (Mandant). M. des Rechtsanwalts: beauftragt ihn mit der Führung einer bestimmten Rechtsangelegenheit (Geschäftsbesorgungsauftrag; ist jederzeit von beiden Seiten kündbar). M. des Abgeordneten: der ihm durch seine Wahl vom Wähler erteilte Auftrag, vgl. auch Abgeordneter.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:26:44 CET von Unbekannt.

 

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