Legitimität

(lat.: legitimus = rechtmäßig, gesetzmäßig); die Rechtfertigung des Staates durch höhere Werte und Grundsätze im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität). In e. w. S. die Übereinstimmung eines Verhaltens oder Zustandes mit einer behaupteten Wertordnung.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:26:30 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Vorausklage Einrede der | Naturalisation | Strafgesetzbuch

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