KörperverletzungSie begeht, «wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt». Er muß dem anderen den daraus entstehenden Schaden (Verdienstausfall, Behandlungskosten) ersetzen und kann außerdem dafür bestraft werden. Eine einfache Körperverletzung wird allerdings nur bestraft, wenn der Verletzte einen < Strafantrag stellt. In dem dadurch eingeleiteten Strafverfahren kann der Verletzte seinen Schadensersatzanspruch als Privatkläger geltend machen, braucht also keinen gesonderten Zivilprozeß zu führen. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Schwerere Strafen können verhängt werden, wenn die Körperverletzung von Kindern an ihren Eltern oder von Erziehungsberechtigten an den ihnen anvertrauten Personen, ferner wenn sie mittels einer Waffe, eines Überfalls oder von mehreren gemeinsam (Schlägerbande) begangen wird, schließlich, wenn sie besonders schwere Folgen (den Tod oder eine bleibende Verstümmelung des Opfers) hat (§§223-233 StGB).
Weitere Begriffe : Firma | Autobahn | Ehegüterrecht |
Anmeldung |