Hochverrat

Eine Straftat, bei der der Täter «es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern», d.h. also praktisch einen Umsturz (eine Revolution) herbeizuführen. Der Hochverrat wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, mindestens aber mit einer solchen von zehn Jahren bestraft (§81 StGB). Richtet sich der Umsturzversuch gegen ein Bundesland oder dessen Verfassung, so kann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren verhängt werden (§82 StGB). Bereits die Vorbereitung eines «hochverräterischen Unternehmens», also eine Verschwörung, ist strafbar (§83 StGB).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:18:06 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Rechtsfahren | Rechtsüberholen | Anhängerkupplung

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