Hausratdie zur Führung eines Haushalts erforderlichen Gegenstände. Steht im Familienrecht im Gegensatz zu den Gegenständen, die nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind (z.B. Kleider, Schmuck); wird bei einer Scheidung oder auch schon während des vorherigen Getrenntlebens durch Vereinbarung der Eheleute oder sonst durch das Familiengericht geteilt.
Weitere Begriffe : auswärtige Angelegenheiten | Angebot (oder Antrag) | Martinshorn |
Anmeldung |