Hausrat

die zur Führung eines Haushalts erforderlichen Gegenstände. Steht im Familienrecht im Gegensatz zu den Gegenständen, die nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind (z.B. Kleider, Schmuck); wird bei einer Scheidung oder auch schon während des vorherigen Getrenntlebens durch Vereinbarung der Eheleute oder sonst durch das Familiengericht geteilt.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:25:20 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : auswärtige Angelegenheiten | Angebot (oder Antrag) | Martinshorn

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