GrundpfandrechtPfandrecht an Grundstücken in der Form der Hypothek, der Grundschuld oder der Rentenschuld. Das G. dient wie das Pfandrecht an beweglichen Sachen der Sicherung einer Forderung.ist im Sachenrecht ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück. Es ist entweder Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld und gibt dem Grundpfandrechtgläubiger das Recht, vom Eigentümer die Duldung der Zwangsvollstreckung zu verlangen (§§ 1147, 1192 1, 1199 BGB).
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