Gastarbeiter

ausländischer Arbeitnehmer, der wegen Arbeitslosigkeit in seinem Heimatland in einem anderen Land erwerbstätig ist. Bedarf zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik einer Aufenthaltsund einer Arbeitserlaubnis, falls ihm nicht auf Grund supranationaler oder bilateraler Verträge Freizügigkeit eingeräumt ist (z.B. auf Grund des europäischen Gemeinschaftsrechts).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:24:14 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Bedingung innerprozessuale | Erfindung | Jagd

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