Friedensverrat

Straftat, die begeht, wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt (Vorbereitung eines Angriffskrieges) sowie wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zum Angriffskrieg aufstachelt (Aufstacheln zum Angriffskrieg).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:24:11 CET von Unbekannt.

 

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