Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

auch EWG oder Gemeinsamer Markt; durch Vertrag von Rom 1957 von 6 westeuropäischen Ländern gegründete überstaatliche Gemeinschaft, deren Aufgabe es ist, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten der EWG zu fördern. Mittel dazu sind u.a. Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen, Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs, Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und eine gemeinsame Landwirtschafts- und Verkehrspolitik. Die EWG ist die wichtigste innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (vgl. dort).


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Weitere Begriffe : Amtspflichtverletzung | Schiedsmann | Laternengarage

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