Ersatzerbeder Erbe, der vom Erblasser für den Fall eingesetzt ist, daß der zunächst vorgesehene Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalles wegfällt (z.B. durch Tod, Ausschlagung). Der E. wird mit dem Erbfall Erbe.Siehe auch: Erbe
Weitere Begriffe : Berufung | Fahrzeugmängel | Vermögensteuer |
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