Ersatzerbe

der Erbe, der vom Erblasser für den Fall eingesetzt ist, daß der zunächst vorgesehene Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalles wegfällt (z.B. durch Tod, Ausschlagung). Der E. wird mit dem Erbfall Erbe.

Siehe auch: Erbe


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:23:40 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Berufung | Fahrzeugmängel | Vermögensteuer

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