Ermessen

Wenn einer Behörde oder einem Gericht vom Gesetz nicht genau vorgeschrieben wird, wie zu entscheiden ist, bleibt ein Ermessensspielraum für die Entscheidung. Man unterscheidet zwischen pflichtgemäßem und freiem Ermessen. Im ersteren Falle müssen bestehende allgemeine Richtlinien beachtet werden, im letzteren Falle mindestens der Gleichheitsgrundsatz. Auch Ermessensentscheidungen müssen begründet werden, um nachprüfbar zu sein. Sie können von den -»Verwaltungsgerichten oder höheren Instanzen überprüft werden daraufhin, ob das Ermessen «fehlerhaft» ausgeübt worden ist.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:17:18 CET von Unbekannt.

 

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