ErfolgshaftungHaftung für den Eintritt eines rechtswidrigen Erfolges, die kein Verschulden voraussetzt. Ausnahme von der grds. geltenden Verschuldenshaftung; besteht nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen (z.B. bei Gefährdungshaftung).
Weitere Begriffe : Strafzumessung | zivil | Parken |
Anmeldung |