Entscheidung

der gerichtliche Ausspruch einer Rechtsfolge in einem konkreten Fall. Erfolgt je nach Verfahrensart und Entscheidungsinhalt durch Urteil, Beschluß oder Verfügung.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:23:27 CET von Unbekannt.

 

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