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Rechtslexikon 24: Rechtslexikon

Einstweilige Anordnung (Verfügung)

Die meisten Prozesse dauern lange. Manchmal ist es erforderlich, für die Dauer des Prozesses bereits eine Regelung über den Streitgegenstand zu treffen (so während eines Scheidungsverfahrens über die Fragen, wie die Wohnung zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, wer die Kinder betreuen, ob ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen soll). Das geschieht durch einstweilige Anordnung (im Zivilprozeß meist einstweilige Verfügung genannt), die das Gericht auf Antrag einer Partei in einem vereinfachten Verfahren (keine Beweisaufnahme, statt dessen Glaubhaftmachung streitiger Tatsachen durch eidesstattliche Versicherungen; Beschränkung der Rechtsmittel) erläßt. Diese einstweiligen Anordnungen gelten grundsätzlich nur für die Dauer des Prozesses.

 

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