Dispens

ist eine ausnahmsweise Erlaubnis, eine Befreiung von einem grundsätzlichen Verbot.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:38:25 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Zweckverband | Legaldefinition | Contra legem

Copyright 2008-2009 Rechtslexikon24.net - All rights reserved.