Diskriminierung

Benachteiligung einzelner Personen oder ganzer Gruppen durch den Staat oder andere Gruppen und Personen, zum Beispiel der Frauen durch die Männer oder der Gastarbeiter durch die Behörden und andere Arbeitnehmer. Die Diskriminierung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3, 33 GG) und berechtigt daher stets zu einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:16:59 CET von Unbekannt.

 

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