corpus delicti

(lat. = Gegenstand der Straftat); i.w.S. alle äußerlich wahrnehmbaren Merkmale eines Verbrechens; i.e.S. die verletzte Person (z.B. die Leiche) oder Sache (z.B. die Tatwaffe) als Beweisgegenstand bzw. Überführungsstück.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:22:42 CET von Unbekannt.

 

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