common law(engl. = gemeines Recht); größter Teil des englischen Rechts, der kein Gesetzesrecht, sondern ungeschriebenes Gewohnheitsrecht ist, das an Einzelfällen und Entscheidungssammlungen von Gerichten entwickelt wurde. C.l. auch in den USA und den meisten anderen englischsprachigen Ländern.
Weitere Begriffe : Grunddienstbarkeit | Vergesellschaftung | dHondtsches Höchstzahlverfahren |
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