Bundesminister

neben dem Bundeskanzler die Mitglieder der Bundesregierung, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen werden. Sie leiten innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik ihren Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Vgl. auch Minister.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:22:31 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Kindschaftssachen | Antrag | Beladen

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