Bundesministerneben dem Bundeskanzler die Mitglieder der Bundesregierung, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen werden. Sie leiten innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik ihren Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Vgl. auch Minister.
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