Bundeskanzler

Mitglied der Bundesregierung, deren Geschäfte er leitet. Bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesrepublik Deutschland. Seine Wahl erfolgt auf Vorschlag des Bundespräsidenten durch den Bundestag ohne Aussprache mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Ernennung durch den Bundespräsidenten. Auf Vorschlag des B. werden die Bundesminister ernannt und entlassen. Der B. ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter („Vizekanzler").


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:22:30 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Wohnrecht | Erklärungsbewußtsein potentielles | Staatsgeheimnis

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