BundeskanzlerMitglied der Bundesregierung, deren Geschäfte er leitet. Bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesrepublik Deutschland. Seine Wahl erfolgt auf Vorschlag des Bundespräsidenten durch den Bundestag ohne Aussprache mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Ernennung durch den Bundespräsidenten. Auf Vorschlag des B. werden die Bundesminister ernannt und entlassen. Der B. ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter (Vizekanzler").
Weitere Begriffe : Wohnrecht | Erklärungsbewußtsein potentielles | Staatsgeheimnis |
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