Bilanz

(lat.: bilanx = zwei Waagschalen habend); Abschluß, der das Vermögen und die Schulden einer Person gegenüberstellt. Ein Vollkaufmann muß bei Beginn des Geschäftsbetriebs eine Eröffnungs-B. und zum Ende jedes Geschäftsjahres eine Jahresabschluß-B. erstellen (Handels-B.). Im Steuerrecht müssen selbständig Tätige und Gewerbetreibende eine Steuer-B. aufstellen. Der B. muß eine ordnungsgemäße Buchführung zugrunde liegen.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:22:19 CET von Unbekannt.

 

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