Beschwerde

Ein Rechtsmittel, mit dem derjenige, der durch einen Beschluß eines Gerichts der ersten Instanz betroffen ist («beschwert ist»), diesen angreift und um dessen Überprüfung durch das Gericht der höheren Instanz nachsucht. Die Einlegung einer Beschwerde ist meist nicht an eine bestimmte Form oder Frist gebunden, doch ist Vorsicht geboten: Es gibt Beschwerden, die nur binnen einer bestimmten Frist eingelegt werden können (sog. sofortige Beschwerden). Bei einer einfachen Beschwerde kann das Gericht, gegen dessen Beschluß sie eingelegt wird, seinen Beschluß noch einmal selbst überprüfen und der Beschwerde «abhelfen», wenn es sie für begründet hält. Will es der Beschwerde nicht abhelfen, so muß es die Sache dem Gericht der nächsten Instanz zur Entscheidung vorlegen. Dies gilt auch für alle Fälle der sofortigen Beschwerde. Das Gericht der nächsten Instanz prüft dann den gesamten Vorgang noch einmal nach und entscheidet seinerseits durch einen Beschluß, mit dem es die Beschwerde entweder zurückweist oder den Beschluß der ersten Instanz abändert. Meist ist dann noch die weitere oder Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht zulässig, die aber durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden muß. Sie führt aber nur zu einer Überprüfung der früher ergangenen Entscheidungen in rechtlicher Hinsicht.

(§§ 567 ff. ZPO) ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung von Beschlüssen und Verfügungen. Die B. ist statthaft in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen sowie gegen Entscheidungen, die keine mündliche Verhandlung erfordern und durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen wird (§ 567 I ZPO). Normalfall ist die (fristungebundene) einfache B., daneben gibt es die in § 577 ZPO besonders geregelte sofortige B. Auch das Rechtsmittel der Ansschlußbeschwerde ist gem. § 577a ZPO möglich. Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist in den gesetzlich bestimmten Fällen eine weitere B. statthaft, § 568 II ZPO. Dann muß aber ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vorhanden sein.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:16:42 CET von Unbekannt.

 

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