Beglaubigung

Eine häufig vorgesehene Form Vorschrift, vor allem im Verkehr mit Behörden und öffentlichen Registern. Bei ihr muß der betroffene Bürger seine Unterschrift in Gegenwart eines Notars oder eines anderen dazu befugten Beamten leisten, der sich vorher den Ausweis hat zeigen lassen und dann bestätigt, daß die Unterschrift tatsächlich von dem betreffenden Bürger stammt.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:16:36 CET von Unbekannt.

 

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