Bank

nach dem Kreditwesengesetz ein (Kredit-)Unternehmen?, das mindestens eine Art von B.-Geschäften betreibt (z.B. Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Girogeschäft), und zwar in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Arten: Kredit-B. (Universal-B.J, Hypotheken-B., Sparkassen; vgl. auch Bundesbank.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:21:59 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Besitzkondiktion | Vollstreckungsorgan | Hierarchie

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