Banknach dem Kreditwesengesetz ein (Kredit-)Unternehmen?, das mindestens eine Art von B.-Geschäften betreibt (z.B. Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Girogeschäft), und zwar in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Arten: Kredit-B. (Universal-B.J, Hypotheken-B., Sparkassen; vgl. auch Bundesbank.
Weitere Begriffe : Besitzkondiktion | Vollstreckungsorgan | Hierarchie |
Anmeldung |