AuslieferungEin Staat übergibt dem anderen eine von diesem gesuchte Person, meist einen Straftäter. Ob jemand ausgeliefert werden kann, richtet sich nach den darüber von den Staaten miteinander abgeschlossenen Verträgen. Bei uns werden deutsche Staatsangehörige überhaupt nicht an einen anderen Staat ausgeliefert (Art. 16 Abs. 2 Satz IGG). Für Ausländer gilt das Auslieferungsgesetz aus dem Jahre 1929, das eine Auslieferung wegen politischer Straftaten nicht zuläßt. Die Rechtmäßigkeit der Auslieferung kann von deutschen Gerichten geprüft werden.
Weitere Begriffe : Analogie | Anschlußzwang | Ehre |
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