Arzneimittel

Da Arzneimittel nicht nur eine Hilfe bei Krankheiten, sondern auch eine Gefahr für die Gesundheit des Volkes darstellen können (Contergan), hat der Staat schon seit langem versucht, ihre Herstellung und ihren Verkauf zu kontrollieren, um sicherzustellen, daß keine gesundheitsschädlichen Arzneimittel hergestellt und daß Arzneimittel nur nach ärztlicher Anordnung verwendet werden. Die Herstellung von Arzneimitteln wird durch das Arzneimittelgesetz geregelt, das 1976 neu gefaßt worden ist. Es stellt besondere Anforderungen an die Sachkunde des Herstellungsleiters, an die Kennzeichnung des Inhalts und der Folgen eines Arzneimittels sowie -neuerdings - auch an die Registrierung und Untersuchung eines Arzneimittels durch das Bundesgesundheitsamt in Berlin. Der Verkauf von Arzneimitteln wird durch das Apothekengesetz aus dem Jahre 1960 geregelt, das vorschreibt, daß sie nur durch Apotheker, die studiert haben müssen und ständigen Kontrollen unterliegen, auf ärztliche Anordnung hin verkauft werden dürfen.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:16:19 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Erbersatzanspruch | Offenbarungseid | Freiwillige Gerichtsbarkeit

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