Arbeitszeit

Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. In der Arbeitszeitordnung werden die Höchstdauer der täglichen oder wöchentlichen A. und die Arbeits- und Ruhepausen geregelt. Die gesetzliche A. beträgt höchstens 8 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche, für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren höchstens 40 Stunden in der Woche unter Einschluß von Berufsschulunterricht und außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Für Frauen gilt ein verstärkter Schutz, vor allem ein Verbot der Nachtarbeit.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:21:42 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Punktstrahler | Gerichtsbarkeit | Vertragsrecht

Copyright 2008-2009 Rechtslexikon24.net - All rights reserved.