ArbeitsgerichtGericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag (zum Beispiel wegen rückständigen Lohns oder über die Berechtigung einer Kündigung), zwischen Verbänden der Arbeitgeber und den Gewerkschaften aus Tarifverträgen und zwischen einem Arbeitgeber und seinem Betriebsrat zuständig ist. Es ist in Kammern aufgeteilt, die mit je einem Berufsrichter als Vorsitzendem und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt sind. Einen Prozeß vor dem Arbeitsgericht kann jeder Bürger entwederselbst führen oder sich dabei von seinem Arbeitgeberverband beziehungsweise seiner Gewerkschaft vertretenlassen, Rechtsanwälte sind nur ausnahmsweise zugelassen. Die Gebühren sind besonders niedrig, Vorschüssebrauchen nicht gezahlt zu werden. Vor 1 der eigentlichen mündlichen Verhandlung ist eine Güteverhandlung 1 vor dem Vorsitzenden vorgeschrieben, 1 in der versucht wird, eine Einigungzwischen den Parteien herbeizuführen, damit der Friede am Arbeitsplatz 1 möglichst wiederhergestellt wird. Im übrigen gelten für das Verfahren die-1 selben Vorschriften wie für einen Zivilprozeß. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts ff kann Berufung an das Landesarbeitsgericht (LAG) eingelegt werden, | vor dem der Bürger allerdings nicht 1 mehr selbst verhandeln kann, sondern sich durch einen Rechtsanwalt oder § durch einen Vertreter seines Arbeitgeberverbandes beziehungsweise seiner | Gewerkschaft vertreten lassen muß. Die Kammern des Landesarbeitsgerichts sind genauso besetzt wie die des S Arbeitsgerichts. Gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel einge-1 legt werden. Dieses ist in Senate eingeteilt, die mit drei Berufsrichtern und je einem ehrenamtlichen Richter aus H den Kreisen der Arbeitgeber und -nehmer besetzt sind. Hier müssen sich die »Parteien von Rechtsanwälten vertreten lassen. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind endgültig.
Weitere Begriffe : Gesetzesinitiative | Offizialverteidiger | Gewalttaten Entschädigung für die Opfer von |
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