ArbeitnehmerBei einem Arbeitsvertrag derjenige, der zur Leistung von Arbeit verpflichtet ist und dafür einen Anspruch auf Lohn oder Gehalt hat. Die Arbeitnehmer sind in den Gewerkschaften zusammengeschlossen, die mit den Verbänden der Arbeitgeber Tarifverträge abschließen. Aus traditionellen Gründen unterscheidet man innerhalb der Arbeitnehmer zwischen Arbeitern («den Leuten mit dem blauen Hemd»), Angestellten («den Leuten mit dem weißen Hemd») und Auszubildenden (Berufsbildung). Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das Gericht hat den -»Gesetzgeber aufgefordert, alsbald ein einheitliches Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer zu schaffen.ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags in persönlicher Abhängigkeit tätig wird und damit seine Dienstleistungen im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung zum Selbständigen ist die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten, wobei die Rspr. die allgemeine gesetzliche Wertung des § 84 I S.2 HGB heranzieht (BAG NZA 1995, 21, 22).
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