Amtsträger

Beamter im strafrechtlichen Sinn. Begriff umfaßt neben Beamten und Richtern auch andere in einem öffentl. Amtsverhältnis stehende Personen und solche, die bei einer Behörde oder in deren Auftrag öffentl. Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Bestimmte Straftaten können nur A. begehen (z.B. Bestechlichkeit, Rechtsbeugung).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:21:26 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Zweckfortfall | Übergabe | Strafverfahren

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