AbstandZahlung, die jemand leistet, damit ein anderer auf ein ihm zustehendes Recht verzichtet. Am häufigsten ist das Verlangen eines früheren Mieters, daß sein Nachfolger an ihn einen Abstand zu zahlen habe, um die Wohnung zu bekommen. Das ist zulässig, aber gefährlich, da der alte Mieter dem neuen die Wohnung gar nicht verschaffen kann, sondern dies allein vom Vermieter abhängt. Zahlt man vor Abschluß des Mietvertrages, riskiert man also, vergebens gezahlt zu haben.
Weitere Begriffe : Gewohnheitsrecht | Zeitlohn | Öffentlichkeitsgrundsatz |
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