Absperrgeräte

Absperrgeräte für Arbeitsstellen, Schadenstellen, Unfallstellen und andere Stellen sind Absperrschranken, Leitkegel, Absperrbaken oder fahrbare Absperrtafeln. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rote Warnfahnen oder aufgereihte rotweiße Fahnen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Fläche (§ 43 Absatz 3 StVO).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:32:21 CET von Unbekannt.

 

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